Buchungsmodalitäten

 Buchungsmodalitäten Werbefilm 2012

I.    Allgemeingültige Buchungsmodalitäten

1.     Mindestlänge

Die Mindestlänge eines Werbefilms beträgt 30 Sekunden.

Die Länge eines Werbefilms (24 Bilder/ Sekunde) wird vom ersten Bild bis zum letzten Bild, bei Tonvorlauf vom ersten Ton, bei Tonnachlauf bis zum letzten Ton gemessen.

2.     FSK-Freigabebescheinigung

Jeder Werbefilm muss von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) mit einer FSK-Freigabebescheinigung freigegeben werden unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm.

Es ist darauf zu achten, dass die Freigabe „ohne Altersbeschränkung" erfolgt, damit der Werbefilm zu allen Spielfilmen vorgeführt wer-den kann.

Werbefilme der Branchen Tabak und Alkohol werden grundsätzlich erst ab 18:00 Uhr vorgeführt. Zu Kinder- und Zeichentrickfilmen wird generell keine Tabakwerbung vorgeführt. 

Bei Nichtvorführung von Werbefilmen aufgrund nicht vorliegender FSK-Bescheinigungen bzw. höherer Altersfreigabe als der des zum Werbeprogramm gezeigten Spielfilms können keine Gutschriften erteilt werden.

3.     Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

4.     Werbefilm analog

Aufträge  müssen spätestens 14 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen. Die Werbefilmkopien müssen mindestens 14 Tage vor Einschaltbeginn in unserem Filmlager vorliegen.

Sollten diese Voraussetzungen von dem Auftraggeber   nicht   erfüllt werden,   kann  eine

ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages von uns nicht gewährleistet werden. Eventuelle Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei Nichteinhaltung dieser genannten Fristen werden zusätzlich entstehende Versand- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

Für jeden Einsatz sollten 5 bis 10 % Reservekopien eingeplant werden.

Folgende Richtlinien sind zu beachten:

  • 35-mm-Film mit Lichtton
  • Bildformat 1 : 1,85 (Höhe : Breite)
  • Werbefilme sind grundsätzlich im Format Dolby SR abzumischen. Sie können zur Qualitätssteigerung in Dolby Digital oder Dolby Digital Surround EX gemischt werden.
  • Maximale Aussteuerung: Gemessen mit dem Dolby 737 Soundtrack Loudness Meter darf der angezeigte Durchschnitts-wert von Leq 82 nicht überschritten werden.

Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet drei Monate nach Ablauf der Vorführung. Danach ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wie mit den Kopien verfahren werden soll:

Entweder kostenpflichtige Einlagerung oder kostenpflichtige Vernichtung oder kostenpflichtiger Rückversand.

5.     Werbefilm digital

Wir behalten und das Recht vor, die  jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung.

Ferner behalten wir uns das Recht vor, die Dateien zum Zwecke der akustischen/optischen

Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder
Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich oder unentgeltlich zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen.

Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit entsprechend dem Auftragsinhalt auf unkörperlichem Wege anzubieten und/oder

anbieten zu lassen, verfügbar zu machen und/oder verfügbar machen zu lassen und zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen.

Aufträge  müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen.

Das digitale Ausgangsmaterial muss den Vorgaben unseren Produktionsrichtlinien entsprechen und mindestens 2 Werktage vor Einschaltbeginn vorliegen.

Für die Herstellung des digitalen Masters pro 30-Sekunden-Motiv entstehen einmalige Kosten in Höhe von € 250,-- unabhängig von der Anzahl der gebuchten Säle (abweichende Längen auf Anfrage).

Für Buchungen auf digitalen Leinwänden werden je Motiv und digitaler Leinwand € 7,00 als Digital Processing Fee berechnet.

Bei analoger Anlieferung entstehen zusätzlich Digitalisierungskosten in Höhe von mindestens € 850,--. Exakte Preise können erst nach Prüfung des Ausgangsmaterials genannt werden.

Die exakten Produktionsrichtlinien können Sie dem RoWo-Digital® Produktionshandbuch entnehmen.

 

6.     Sonderwerbeformen

Digitale Sonderplatzierung                   

 Diese Werbeformen sind nur als Werbefilm und bei gleichzeitiger Belegung aller digitalen Säle eines Centers buchbar. Garantiert letzter Spot im Werbeblock: Aufschlag von 50 % auf den Einschaltpreis. Garantierte Platzierung unter den letzten drei Spots: Aufschlag von 25 % auf den Einschalt-preis.

Diese Sonderplatzierungen können nur auf Einzelanfrage in den Kinos mit dem System RoWo-Digital® gebucht werden.

Eine Sonderplatzierung ist nicht möglich für Tandem- und Tridem-Spots, sowie spielfilmbezogene Werbung.

Tandem- / Tridem-Spot

Beide Werbeformen sind nur als Werbefilm und bei gleichzeitiger Belegung aller Säle eines Centers (Centerbuchung) buchbar. Für Werbefilmeinsätze mit Reminder gilt:

  • Tandem-Spot:

        Mindestberechnungslänge 40 Sekunden

  • Tridem-Spot:

        Mindestberechnungslänge 50 Sekunden

Die Einhaltung der gewünschten Reihenfolge wird dem Theater vorgegeben, kann aber nicht garantiert werden.

Presenter

Diese Werbeform ist nur als Werbefilm und bei gleichzeitiger Belegung aller Säle eines Centers buchbar. Für Presenter-Einsätze gilt:

Länge: max. 20 Sekunden, andere Längen auf Anfrage.

Presenterschaltungen sind nicht rabattfähig.

Kosten: 100 % Aufschlag auf den jeweiligen Zeitzonenpreis (Einzelsaal Ganztagspreis),  CpW bzw. CpV.

II.    Buchungsmodell Einzelbesucherabrechnung (Cinema Reloaded)

1.     Auftragsgegenstand

Auftragsgegenstand ist die Erreichung der gebuchten Kontakte. Die Vorgabe einer bestimmten Wochenanzahl durch den Auftraggeber hat lediglich Orientierungsfunktion. Bei Erreichen der gebuchten Kontakte wird die Schaltung gestoppt.

Die erreichten Kontakte werden mit Hilfe von Nielsen EDI (Besucherzahl pro Film bzw. Center) ermittelt. Die ermittelten Kontaktdaten erfolgen auf Anfrage jeweils frühestens am Dienstag der auf die Einschaltwoche folgenden Woche.

Dabei werden jeweils die Daten von mindestens drei Betreibern oder zehn Kinostandorten zusammengefasst.

2.     Vorführung

Bei gebuchten Spielfilmen wird die Werbung in jeder regulären Vorstellung (der gebuchten Woche) eines Centers vorgeführt, in der der bzw. die gebuchte(n) Spielfilm(e) gezeigt wird/werden.

Bei gebuchten Schaltungen wird die Werbung zu jeder regulären Vorstellung  des jeweiligen Theaters in der gebuchten Woche vorgeführt.

3.     Buchungsformen / Preise

CR-Saal: Die in der Liste genannten Preise gelten als Saal-Sekunden-Basispreis je 1.000 Besucher (jeweils Folgezeile/FFA Saalnummer).

Bei saalbezogenen Buchungen errechnet sich der Abrechnungspreis pro Saal und Woche aus den von Nielsen EDI ermittelten Gesamtbesuchern pro Center und Woche. Die Besucher pro Saal werden aus den von Nielsen EDI gemeldeten Gesamtbesuchern aller Filme pro Center mit Hilfe der prozentualen Verteilung gemäß IVW auf den jeweiligen Saal abgeleitet. (Beispiel: Center hat 30 IVW gesamt, Saal 1 hat 6 IVW, ergibt dies einen Anteil von 20 % an den Centerbesuchern).

Bei Schaltungen von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, reduziert sich der Schaltpreis um 20%.

CR-Film: Die in der Liste genannten Preise gelten als Center-Sekunden-Basispreis je 1.000 Besucher für filmbezogene Buchungen.

Bei filmbezogenen Buchungen errechnen sich die Abrechnungspreise aus den gebuchten und erreichten Besucherkontakten, die der jeweilige Film erzielt hat.

Filmbezogene Schaltungen von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, sind nicht möglich.

3D-Werbung

Die Einschaltung von 3D-Werbefilmen ist nur in speziell dafür ausgestatteten Kinosälen filmbezogen möglich. Eine Liste 3D-fähiger Kinosäle erhalten Sie auf Anfrage.

 Kosten: 100 % Aufschlag auf den jeweiligen  CpV.

Für Buchungen auf digitalen Leinwänden werden je Motiv und digitaler Leinwand €22,00 als Digital Processing Fee berechnet. Aufträge  müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen.

Das digitale Ausgangsmaterial muss den Vorgaben unserer Produktionsrichtlinien entsprechen und mindestens 4 Werktage vor Einschaltbeginn vorliegen.

Bei späterer Bekanntgabe/Anlieferung werden die zusätzlich entstehenden Versand- und Bearbeitungskosten berechnet, und es kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße und termingerechte Vorführung übernommen werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers.

Für die Herstellung des digitalen Masters pro 30-Sekunden-Motiv entstehen einmalige Kosten in Höhe von € 690,-- unabhängig von der Anzahl der gebuchten Säle (abweichende Längen auf Anfrage).

4.   Digitale Sonderplatzierung / Digital Top 3

        Garantiert letzter Spot im Werbeblock:

        Nur als CRFilm buchbar.

Kosten: € 4,05 / Sekunde / 1.000 Besucher.

Garantierte Platzierung unter den letzten drei Spots:

Buchbar als CRSaal oder CRFilm.

Kosten: € 3,38 / Sekunde / 1.000 Besucher.

Diese Sonderplatzierungen können nur auf Einzelanfrage in den Kinos mit dem System RoWo-Digital® gebucht werden.

Diese Sonderplatzierungen sind nicht möglich für Tandem- und Tridem-Spots.

Presenter

Diese Werbeform ist nur als CRFilm buchbar. Für Presenter-Einsätze gilt:

Presenterschaltungen sind nicht rabattfähig.

Kosten:

2D-Presenter

€ 4,35 / Sekunde / 1.000 Besucher

3D-Presenter

€ 5,00 / Sekunde / 1.000 Besucher

Die Bestätigung einer Presenterschaltung erfolgt nach Verfügbarkeit.

Auftragsüberschreibungen müssen die einheitlichen auf FFA-Basis erstellten Theaternummern und (bei filmbezogenen Buchungen) die EDI Filmnummern enthalten. Bei der Überschreibung für saalbezogene Buchungen sind die von Nielsen EDI gelieferten und regelmäßig aktualisierten Besucherzahlen, wie sie vom FDW veröffentlicht werden, als Grundlage für das gebuchte Besuchersoll zunutzen.

5.     Auftragsüberschreibungen

Auftragsüberschreibungen müssen die einheitlichen auf FFA-Basis erstellten Theaternummern und (bei filmbezogenen Buchungen) die EDI Filmnummern enthalten. Bei der Überschreibung für saalbezogene Buchungen sind die von Nielsen EDI gelieferten und regelmäßig aktualisierten Besucherzahlen, wie sie vom FDW veröffentlicht werden, als Grundlage für das gebuchte Besuchersoll zu nutzen.

Abrechnungsbasis für die CR-Buchungen sind die Werte der Montags-Lieferung (inkl. Korrekturen) von Rentrak EDI nach Ablauf der gesamten Woche.

Die CAG  behält sich vor, bei Kontakterreichung die Schaltung auch unterwöchig zu stoppen.

III.   Werbefilm / CR-Fix

1.     Basispreise von Werbefilmen *

Die in der Preisliste verzeichneten Einschalt-preise pro Filmtheater gelten als Basispreis pro Sekunde/Spielwoche (Preisindex 100).

Die Ganztagspreise beziehen sich auf alle regu-lären Vorstellungen des jeweiligen Theaters.

2.     Mindestberechnung *

1 Spielwoche (Donnerstag bis Mittwoch)

Die Mindestberechnung für den einwöchigen Werbefilmeinsatz beträgt 30 Sekunden.

Der effektive Einschaltpreis errechnet sich aus dem Basispreis, der Filmlänge und den nach-folgend genannten Auf- bzw. Abschlägen für die jeweiligen Spielwochen (Saisonalität):

Filmwoche  Basispreis    Filmwoche   Basispreis

  1 - 21         +/- 0 %          31 - 33         - 10 %         

22 - 23         +  15 %          34 - 40         +/- 0 %

24 - 27         - 20 %          41 - 50           + 20 %

28 - 30         +  20 %          51 - 53         + 25 %

Für Open-Air-Kinos kommt die saisonale Staffel nicht zum Tragen.


3. Neueröffnungen

Seit dem 1. Januar 1999 müssen neueröffnete Kinos 26 Wochen nach dem Eröffnungsdatum die effektiven Besucherzahlen des ersten halben Betriebsjahres durch FFA-Bestätigungen (Filmförderungsanstalt) nachweisen.

Danach erfolgt die Neueinstufung auf Grund der tatsächlichen Besucherzahlen. Diese neuen Preise werden ab der 40. Kinowoche nach Eröffnungsdatum berechnet. Sie gelten dann auch für bereits zuvor erteilte Einschaltaufträge.

Für die bereits disponierten Spielfilmwochen vor der 40. Spielwoche ab Eröffnung erfolgen weder Nachberechnungen noch Gutschriften bzw. Preisänderungen.

* Die CAG - Cinema Advertising Group GmbH behält sich ausdrücklich eine Änderung der
Mindestberechnungslänge und der Belegungsmöglichkeit im Einzelfall vor. Weiterhin
ist CAG berechtigt, im Rahmen ihres Vertriebssystems Rabatte an den Kunden zu
gewähren.


Erläuterungen zu dieser Preisliste

Kinokategorien

AH Arthouse-Kino
AU Autokino
CP Cityplex-Kino
FK Filmkunstkino
IX Imax-Kino
MX Multiplex-Kino
N Normalkino
PG Programmkino

Zusatzinformationen

R Raucherlaubnis
V Verzehrmöglichkeit


Open-Air-Kinos sind in dieser Preisliste nicht verzeichnet. Informationen zu diesen Veranstaltungen werden in den laufenden Preislisten-Nachträgen der CAG veröffentlicht.