Buchungsmodalitäten

Buchungsmodalitäten Werbefilm 2010
1. Basispreise von Werbefilmen *

Die in der Preisliste verzeichneten Einschaltpreise pro Filmtheater gelten als Basispreis pro
Sekunde/Spielwoche (Preisindex 100).

Die Ganztagespreise beziehen sich auf alle regulären Vorstellungen des jeweiligen Theaters.

Die 18-Uhr-Preise beziehen sich auf alle regulären Vorstellungen des jeweiligen Theaters, die ab 18:00 Uhr beginnen.

Bei Belegung eines kompletten Kinocenters gelten die in der Preisliste verzeichneten günstigeren Centerpreise. Die Buchung kann nur für alle im jeweiligen Kinocenter enthaltenen Leinwände gleichzeitig innerhalb eines Auftrags erfolgen. Dies gilt auch für Schaltungen ab 18:00 Uhr.

Voraussetzung für die Belegung von Theatern der IVW-1-Staffel ist eine Belegung von mindestens 2 Wochen pro Kino hintereinander und ohne Motivwechsel.

2. Mindestlänge von Werbefilmen *

Die Mindestlänge eines Werbefilms beträgt 30 Sekunden.

Ursprünglich disponierte Filmlängen dürfen maximal bis zu 10 % abweichen.

Die Länge eines Werbefilms (24 Bilder/Sekunde) wird vom ersten Bild bis zum letzten Bild, bei Tonvorlauf vom ersten Ton, bei Tonnachlauf bis zum letzten Ton gemessen.

3. Mindestberechnung *

1 Spielwoche (Donnerstag bis Mittwoch)

Die Mindestberechnungslänge für den einwöchigen Werbefilmeinsatz beträgt 30 Sekunden.

Der effektive Einschaltpreis errechnet sich aus dem Basispreis, der Filmlänge und den nachfolgenden genannten Auf- bzw. Abschlägen für die jeweiligen Spielwochen (Saisonalität):

Filmwoche Basispreis Filmwoche Basispreis




1- 5 - 10 % 29-32 - 30 %
6-10 +/-0 % 33-36 - 5 %
11-14 + 5 % 37-40 + 10 %
15-18 + 10 % 41-45 + 25 %
19-23 + 15 % 46-50 + 30 %
24-28 - 30 % 51-52 + 15 %


Für Open-Air-Kinos kommt die saisonale Staffel nicht zum Tragen.

4. Rabatte *

Rabattfähig sind alle Werbefilme mit einer Länge von mindestens 30 Sekunden.

Es gilt folgende Rabattstaffel:

ab 15.000 Punkten = 5,0 %
ab 25.000 Punkten = 7,5 %
ab 35.000 Punkten = 10,0 %


Berechnung:
Sekunden x Sekunden x Wochen / Leinwand

Bei Auftragserweiterung werden die niedrigeren Preise nur für den Verlängerungsauftrag berücksichtigt. Eine rückwirkende Rabattierung wird nicht gewährt.

Jahresübergreifende Einsätze werden zu den jeweils bei Auftragserteilung gültigen Rabattsätzen abgewickelt, jedoch gilt die Rabattregelung nur für die Einsätze innerhalb von 12 Monaten.

Bei Aufträgen bzw. Werbefilmeinsätzen mit mehreren Motiven unterschiedlicher Länge werden zur Rabattierung des Gesamtauftrags die jeweiligen Rabattpunkte pro Motiv ermittelt und addiert.

Gleiches gilt für Konzernrabattierungen.

5. Besuchergarantie

Wenn im Laufe eines Buchungszeitraums eine festgelegte Mindestbesucherzahl nicht erreicht wird, erhält der Werbekunde einen Ausgleich in Form einer Freischaltung, die nach Abschluss der Kampagne und nach Verfügbarkeit der Termine möglichst zeitnah erfolgt.

Die Freiwoche wird ausschließlich für den betreffenden Auftrag und für alle im Streuauftrag enthaltenen Kinos gleichermaßen gewährt. Eine Vergütung in Geld ist ausgeschlossen. Die erforderlichen Daten zum Abgleich der Werbekampagnen werden nach den Soll- und Ist-Besuchern durch den FDW erhoben und mitgeteilt.

Voraussetzung für eine Besuchergarantie ist, dass der Auftrag einen Betrachtungszeitraum von mindestens 4 Wochen und ein Schaltbudget von mindestens € 100.000,- Kundennetto beinhaltet. Wird dann das vom FDW festgelegte Garantieniveau bei einem Zeitraum von 4-7 Wochen um mehr als 20 % oder bei einem Zeitraum von 8 Wochen und mehr um mehr als
10 % unterschritten, ist der Ausgleich in Form einer Freiwoche fällig.

Garantiepflichtige Aufträge müssen als solche gekennzeichnet sein. Maximal gilt jeweils eine Anzahl von 3 Betrachtungszeiträumen im Kalenderjahr.

6. Tandem- / Tridem-Spots

Für Werbefilmeinsätze mit Reminder gilt:

Tandem-Spot:
Mindestberechnungslänge 40 Sekunden

Tridem-Spot:
Mindestberechnungslänge 50 Sekunden

Längere Filme werden gemäß ihrer exakten Länge berechnet. Für die Rabattberechnung werden die einzelnen Filmlängen addiert und die Rabattstaffel (siehe Punkt 4) kommt zur Anwendung.

Die Einhaltung der gewünschten Reihenfolge wird dem Theater vorgegeben, kann aber nicht garantiert werden.

7. Spielfilmbezogene Werbung

Bei spielfilmbezogener Werbung wird ein Aufschlag von 20 % auf den Einschaltpreis berechnet.

Zusätzlich wird eine Handlingspauschale in Höhe von € 20,- pro Woche und Leinwand berechnet.

8. Presenter

Länge: 6 - 12 Sekunden, andere Längen auf Anfrage.

Kosten: 100 % Aufschlag auf den jeweiligen Zeitzonenpreis.

9. Sonderplatzierungen digital

Garantiert letzter Spot im Werbeblock: Aufschlag von 50 % auf dne Einschaltpreis.

Garantierte Platzierung unter den letzten drei Spots: Aufschlag von 25 % auf den Einschaltpreis.

Diese Sonderplatzierungen können nur auf Einzelanfrage in den Kinos mit dem System RoWo-Digital gebucht werden.

10. FSK-Freigabebescheinigung

Jeder Werbefilm muss von der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) mit einer FSK-Freigabebescheinigung freigegeben werden unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm (Tonstandard siehe Punkt 11).

Es ist darauf zu achten, dass die Freigabe "ohne Altersbeschränkung" erfolgt, damit der Werbefilm zu allen Spielfilmen vorgeführt werden kann.

Werbefilme der Branchen Tabak und Alkohol werden grundsätzlich erst ab 18:00 Uhr vorgeführt. Zu Kinder- und Zeichentrickfilmen wird generell keine Tabakwerbung vorgeführt.

Bei Nichtvorführung von Werbefilmen auf Grund nicht vorliegender FSK-Bescheinigungen bzw. höherer Altersfreigabe als der des zum Werbeprogramm gezeigten Spielfilms können keine Gutschriften erteilt werden.

11. Werbefilm analog

Aufträge seitens unserer Auftraggeber müssen 4 Wochen vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen. Die Werbefilmkopien müssen mindestens 14 Tage vor Einschaltbeginn vorliegen.

Sollten diese Voraussetzungen von dem Auftraggeber nicht erfüllt werden, kann eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages von uns nicht gewährleistet werden. Eventuelle Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bei Nichteinhaltung dieser genannten Fristen werden zusätzlich entstehende Versand- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.

Für jeden Einsatz sollten ca. 10 % Reservekopien eingeplant werden.

Folgende Richtlinien sind zu beachten:
- 35-mm-Film mit Lichtton
- Bildformat 1 : 1, 85 (Höhe : Breite)
- Werbefilme sind grundsätzlich im Format Dolby SR abzumischen.
Sie können zur Qualitätssteigerung in Dolby Digital oder Dolby Digital Surround EX
gemischt werden.
- Maximale Aussteuerung: Gemessen mit dem Dolby 737 Soundtrack Loudness Meter darf
der angezeigte Durchschnittswert von Leq 82 nicht überschritten werden.

Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet drei Monate nach Ablauf der Vorführung.

12. Werbefilm digital

CAG behält sich das Recht vor, die jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung.

Ferner behält sich CAG das Recht vor, die Dateien zum Zwecke der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich oder unentgeltlich zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen.

Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit entsprechend dem Auftragsinhalt auf unkörperlichem Wege anzubieten und/oder anbieten zu lassen, verfügbar zu machen und/oder verfügbar machen zu lassen und zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen.

Aufträge seitens unserer Auftraggeber müssen 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen.

Das digitale Ausgangsmaterial muss mindestens 2 Werktage vor Einschaltbeginn vorliegen.

Für die Encodierung entstehen einmalige Kosten, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Säle (Preis auf Anfrage).

Bei analoger Anlieferung entstehen zusätzlich Digitalisierungskosten in Höhe von mindestens € 850,-. Exakte Preise können erst nach Prüfung des Ausgangsmaterials genannt werden.

Die exakten Produktionsrichtlinien können Sie dem RoWo-Digital Produktionshandbuch entnehmen.

13. Neueröffnungen

Seit dem 1. Januar 1999 müssen neueröffnete Kinos 26 Wochen nach dem Eröffnungsdatum die effektiven Besucherzahlen des ersten halben Betriebsjahres durch FFA-Bestätigungen (Filmförderungsanstalt) nachweisen.

Danach erfolgt die Neueinstufung auf Grund der tatsächlichen Besucherzahlen. Diese neuen Preise werden ab der 40. Kinowoche nach Eröffnungsdatum berechnet. Sie gelten dann auch für bereits zuvor erteilte Einschaltaufträge.

Für die bereits disponierten Spielfilmwochen vor der 40. Spielwoche ab Eröffnung erfolgen weder Nachberechnungen noch Gutschriften bzw. Preisänderungen.

* Die CAG - Cinema Advertising Group GmbH behält sich ausdrücklich eine Änderung der
Mindestberechnungslänge und der Belegungsmöglichkeit im Einzelfall vor. Weiterhin
ist CAG berechtigt, im Rahmen ihres Vertriebssystems Rabatte an den Kunden zu
gewähren.


Erläuterungen zu dieser Preisliste

Kinokategorien

AH Arthouse-Kino
AU Autokino
CP Cityplex-Kino
FK Filmkunstkino
IX Imax-Kino
MX Multiplex-Kino
N Normalkino
PG Programmkino

Zusatzinformationen

R Raucherlaubnis
V Verzehrmöglichkeit


Open-Air-Kinos sind in dieser Preisliste nicht verzeichnet. Informationen zu diesen Veranstaltungen werden in den laufenden Preislisten-Nachträgen der CAG veröffentlicht.