FSK

Jeder Werbefilm muss von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben werden. Nur wenn er eine Freigabe "ohne Altersbeschränkung" erhält, darf der Werbefilm auch zu allen Spielfilmen gezeigt werden.

Jede einzelne Werbefilmkopie muss eine FSK-Freigabebescheinigung unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm (Tonstandard) beigefügt werden.

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Kreuzberger Ring 56
65205 Wiesbaden
Tel.: 0611-77891-0
Fax: 0611-77891-39

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